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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen werden bei Auftragserteilung durch den Kunden vollständig anerkannt und sind somit Grundlage für jegliche Zusammenarbeit zwischen der NV Nordverkehr UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Nordverkehr", "Nordverkehr UG" oder "Auftragnehmer") und dem Kunden (Nachfolgend auch "Auftraggeber").


Vertragspartner
Auf Grundlage dieser AGB kommt zwischen dem
Kunden (Auftraggeber)
und
NV Nordverkehr UG (hauftungsbeschränkt) (Auftragnehmer)
Inhaber: Henry Missal
Glashüttenstraße 38
20357 Hamburg
Email: info@nord-verkehr.de

ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstl
eistung oder den Kauf eines Produkt zu Stande.

Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle, auf der Internetseite nord-verkehr.de angebotenen und durch schriftliche Absprache vereinbarten Dienstleistungen und Produkte von Nordverkehr. Wegen der Breite der Dienstleistungen und Produkte wird im Einzelnen auf die Produktbeschreibung verwiesen.

Vertragsschluss
Der Dienstleistuns- oder Kaufvertrag kommt nicht durch Annahme des Angebot durch den Kunden, sondern erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zu Stande.

Der Kunde verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen und bei zu beanstandenen Angaben, diese unverzüglich zu beanstanden.
Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Daten als richtig und der Vertrag als zu S
tande gekommen.

Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Durchführung des Auftrags unerlässlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer alle, für die Ausführung des Auftrags notwendigen, Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

Beauftragt der Kunde Nordverkehr mit der Einholung von verkehrsrechtlichen Erlaubnissen oder Genehmigungen, hat er rechtzeitig alle notwendigen Daten zur Person (Vor- und Zuname, gültige Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer) und zum Vorhaben (Zeitraum, Ort, Begebenheiten, Grund) wahrheitsgemäß, vollständig und schriftlich an Nordverkehr zu übermitteln.
Wurden oben genannte Daten nicht rechtzeitig oder unvollständig übermittelt, aber die Beantragung
bereits begonnen, weil der Vertragsschluss erfolgte, trägt der Auftraggeber die vollen Kosten für die Beantragung (Kostenbescheid) und die anteiligen Kosten für die Dienstleistung, auch, wenn keine Genehmigung erteilt wird.

Leistungen, Leistungserbringung durch Dritte
Nordverkehr bietet die Erstellung von Verkehrszeichen-, Umleitungs- und Verkehrsführungsplänen in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden an, ferner bietet Nordverkehr die Aufstellung und Einrichtung von Verkehrsabsicherung und Halteverboten an.

Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Nordverkehr einen Ausweichort nutzen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es einer Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Nordverkehr befolgt genrell immer die Anweisungen der verkehrsrechtlichen Anordnung.


Nordverkehr kann die Ausführung einer Leistung jederzeit an qualifizierte Dritte weitergeben, ohne den Kunden davon Kenntnis zu setzen.

Nordverkehr garantiert zu keinem Zeitpunkt die Erteilung einer Genehmigung durch eine Behörde. Die Dienstleistungen von Nordverkehr umfassen alleine Hilfe bei der Antragstellung im Namen des Kunden und Übernahme der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Die Haftung für Sach- und für Vermögensschäden des Auftragnehmers ist bei unwahrheitsgemäßen oder unvollständigen Angaben zur Person oder zum Vorhaben durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist hiervon nicht eingeschränkt.

Beantragt der Kunde die behördliche Genehmigung selbst, hat er diese entweder seinem Angebot beizufügen oder rechtzeitig mindestens 4 Werktage vor Beginn des Auftragszeitraum an Nordverkehr zu übermitteln und sich diese Übermittlung schriftlich bestätigen zu lassen.

Für das ausdrucken und die postalische oder persönliche Überbringung von Produkten
fallen zusätzliche Kosten an. Für die postalische Zustellung eines Verkehrszeichenplan (gedruckt im Format A4 oder A3 berechnen Wir 6,80 € (sechs Euro und achzig Cent). Für die Druckkosten nehmen wir pauschal 0,50€ (fünfzig Cent) für jede A4 gedruckte Seite (farbig) und 0,80€ (achzig Cent) für jede A3 gedruckte Seite (farbig).

Preise, Nachberechnung, Zahlung, Zahlungsverzug, Mahnung, Inkasso

Nordverkehr ist dazu berechtigt, zusätzliche Kosten auch nach Abschluss des Vertrags in Rechnung zu stellen, wenn sich nach Vertragsschluss Änderungen ergeben. Besonders wenn die Gebühren der zuständigen Behörde höher als vorab berechnet ausfallen, für die Absicherung eines Vorhaben mehr Verkehrszeichen als vorab berechnet notwendig sind oder ein Verkehrszeichen-, Umleitungs- oder Verkehrsführungsplan mehr Aufwand in der Kommunikation benötigt oder mehr Seiten zur Darstellung notwendig sind.

Die Rechnungsstellung und Übersendung erfolgt ausschließlich per E-Mail, solang vorab keine andere schriftliche Vereinbarung über die Zustellung der Rechnung getroffen wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringen der Leistung oder Zusendung des Produkt durch den Auftragnehmer.

Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt vollständig per Banküberweisung zu begleichen.
Nach Absprache ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber am Ende des Monats (zum 29., 30. oder 31. eines jeden Monats) eine Rechnung über alle, in dem Monat erbrachten, Leistungen zu stellen ("monatliche Sammelrechnung"). Es gilt die oben genannte Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt.

Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin nicht eingehalten wird. Eine Mahnung durch Nordverkehr kostet 1 (ein) Euro brutto.

Gefahrenübergang bei Verwendung
Wird ein Produkt auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers/Büro/Firmensitz die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Nordverkehr oder ein von Nordverkehr beauftragtes Unternehmen stellt die Verkehrsabsicherungen oder Halteverbote verkehrssicher auf. Eine nachträgliche Veränderung der Verkehrszeichen oder Einrichtungen
durch Dritte führt zum sofortigen Erlöschen des Versicherungsschutzes.

Nordverkehr haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigten Veränderung einer Verkehrsabsicherung oder eines Halteverbt verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen oder verändert worden sein, so muss der Kunde Nordverkehr umgehend informieren. Bei Halteverboten hat Nordverkehr Ersatz für gestohlene Ware zu organisieren und ein neues Aufstellprotokoll anzufertigen, insofern der Gültigkeitszeitraum noch mindestens fünf volle Tage entfernt vom Tag der Benachrichtigung durch den Kunden liegt.

Die Haftung seitens Nordverkehr ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und deren Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen.
Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Nordverkehr. Die Haftung wegen Personenschäden bleibt davon unberührt.

Gewährleistungsrecht
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Eigentumsvorbehalt
An allen in, Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, besonders Kalkulationen und Verkehrszeichenplänen, behalten wir uns bis zum Vertragsschluss die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen - besonders Verkehrszeichen- Umleitungs- und Verkehrsführungsplänen - bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor.

Haftung
Nordverkehr haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Dritter nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Nordverkehr unbegrenzt.

Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer XY(drüber) liegen, haftet Nordverkehr unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Nordverkehr nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Widerrufsrecht
Als Auftraggeber haben Sie das Recht, wenn Sie Verbraucher sind, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt (auch für den kaufmännischen Geschäftsverkehr
) vierzehn Tage ab dem Datum des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufs
recht auszuüben, muss die Nordverkehr UG (haftungsbeschränkt), Inhaber Henry Missal, Glashüttenstraße 38, 20357 Hamburg, Email: info@nord-verkehr.de formlos aber zwingend schriftlich (postalisch oder durch E-Mail) darüber informiert werden, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist gilt vierzehn Tage ab Datum des Vetragsschluss.

Haben Sie zugestimmt, dass mit der Erbringung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns bei Zurücktreten vom Vertrag (Ausübung Ihres Widerrufsrecht) den Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu bezahlen.
Falls nicht erstattbare amtliche Gebühren angefallen sind, sind auch diese von Ihnen zu erstatten.

Viele unserer Produkte sind speziell nach Ihren Wünschen erstellt oder auf Ihre individuellen Begebenheiten angepasst. Für diese Produkte besteht kein Widerrufsrecht. Dies gilt besonders für Verkehrszeichenpläne.

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